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Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Fair Play: Sorgfalt in der Lieferkette

Unsere Grundsatzerklärung

Bekenntnis zu Menschenrechten und Nachhaltigkeit

Wir, die CeramTec GmbH (CeramTec-Platz 1-9. 73207 Plochingen), Emil Müller GmbH (Dürrnbucher Straße 10, 91452 Wilhermsdorf) und CeramTec-ETEC GmbH (An der Burg Suelz 17, 53797 Lohmar) („CeramTec“) bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und unserer umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer eigenen Geschäftsbereiche als auch unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element.

Horst Garbrecht, Dr. Kathrin Sternberg, Dr. Hadi Saleh und Eric OellererBild: CeramTec Geschäftsführung

Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu Prinzipien der Nachhaltigkeit, zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmenden. Ausdrücklich bekennen wir uns zu den im Jahr 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP).

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten ausdrücklich sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere direkten Zulieferer.

CeramTecs Menschenrechtsbeauftragte wurde am 1. Oktober 2023 mit weltweiter Verantwortung ernannt. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Überwachung des Risikomanagements im Sinne des LkSG sowie die Mitarbeit an der strategischen Ausrichtung des LkSG-Compliance-Programms der CeramTec oder an Untersuchungen und der Abstellung von Verstößen.

Einmal jährlich erstellen wir eine Risikoanalyse und stellen die Ergebnisse der Geschäftsleitung im „Bericht zum Risikomanagement nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ vor. Unabhängig hiervon werden detaillierte Berichte beim Eintreten von Verstößen oder entsprechenden Meldungen aus dem Beschwerdeverfahren ad hoc erstellt und unverzüglich der Geschäftsführung vorgelegt. So können auch anlassbezogene Risikoanalysen angestoßen werden.

Im Rahmen der von uns durchgeführten Risikoanalyse konnten wir die folgenden Risiken für menschenrechtliche und umweltbezogene Belange identifizieren, welche wir unter anderem aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs sowie ihrer potenziellen Bedeutung für unser Unternehmen als prioritär erachten:

Als einen wichtigen Faktor erachten wir die herstellungsbedingten Risiken beim Abbau, der Produktion und Entsorgung unserer Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Branchenrisiko). Eine weitere Priorität liegt auf der Betrachtung länderspezifischer Risiken – so entfällt ein sehr kleiner Prozentsatz unserer Lieferanten in Bezug auf Korruptions-, Menschenrechts-, Sklaverei- und Umweltindex in die Kategorie mittleres bis hohes Risiko. Eine hohe Risikoeinstufung ergab sich im Rahmen der Risikoanalyse hauptsächlich aus den Länderrisiken in Kombination mit höher gewichtetem Beschaffungsvolumen und dem Branchenindex des Lieferanten.

Risiken, die wir im Rahmen der Risikoanalyse feststellen, werden priorisiert und in Risiken klassifiziert, die unseren eigenen Geschäftsbereich einerseits, sowie unsere direkten Zulieferer (und direkte Zulieferer, die sich noch im Auswahlverfahren befinden) andererseits, sowie die weitere Lieferkette betreffen. Mit geeigneten Maßnahmen beheben oder minimieren wir diese Risiken.

Diese Maßnahmen reichen von der Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsmaßnahmen, bis zur Durchführung von Schulungen und der Verankerung vertraglicher Kontrollmechanismen gegenüber unmittelbaren Zulieferern. Zusätzlich können Maßnahmen wie ein Vor-Ort-Audit und Fragebögen ergriffen werden. Bei Risiken, die nicht zeitnah abgestellt werden können, wird gemeinsam mit dem Lieferanten ein Maßnahmen- und Zeitplan zur Minimierung oder Behebung eines Risikos erstellt. Setzt der Lieferant die erarbeiteten Maßnahmenpläne nicht um oder wird das definierte Ziel nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehungen mit diesem Lieferanten zu beenden.

 Die priorisierten Risiken werden im öffentlichen BAFA-Bericht dargestellt.

Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse, durch eine Meldung über das Hinweisgebersystem oder anderweitig feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich die folgenden Abhilfemaßnahmen: in unserem eigenen Geschäftsbereich werden umgehend die Geschäftsleitung  und die Menschenrechtsbeauftragte informiert, die durch Delegation an geeignete Mitarbeiter der CeramTec ein CAPA (corrective action preventive action)-Verfahren einleitet, das, je nach Risikoeinstufung, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen ausgeführt werden muss.

Erhalten wir Informationen über Hinweise zu Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht bei unseren direkten oder indirekten Zulieferern, leiten wir ebenfalls über unsere Einkaufsabteilung mit Unterstützung der Rechtsabteilung und der Menschenrechtsbeauftragten ein CAPA-Verfahren ein und sichern—bei direkten Zulieferern—wo immer möglich durch vertraglich vereinbarte Kontroll- und Kündigungsrechte für CeramTec die Möglichkeit, nicht-kooperative Zulieferer aus der Lieferkette entfernen zu können. Auch aus diesem Grund ist CeramTec grundsätzlich bestrebt, keine Abhängigkeiten von einzelnem Lieferanten einzugehen. In besonders schweren Fällen trennen wir uns vom Zulieferer.

In CeramTecs Code of Conduct / Verhaltenskodex haben wir unsere Erwartungen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in klarer und verständlicher Sprache beschrieben. Dieser ist über die Arbeitsverträge unserer Beschäftigten für diese verbindlich. Die Inhalte unseres Code of Conduct / Verhaltenskodex schulen wir in unserem Unternehmen regelmäßig. Einmal im Jahr bestätigen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich, dass der Code of Conduct und die darin verkörperten Werte für sie verbindlich sind.

Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.

Unsere Erwartungen an unsere Lieferanten sind in den Lieferantenstandards der CeramTec-Gruppe beschrieben. Jeder direkte Lieferant erhält unsere Lieferantenstandards während des Onboardings zur Kenntnis, mit der Aufforderung, die Einhaltung der darin genannten Werte zu gewährleisten. Diese Erwartung wird zudem in Verträgen durch Einbeziehung der Standards mit unseren Lieferanten verankert und ist Teil unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. 

Unabhängig von der Risikoanalyse und den Risiken, die hier entdeckt werden können, haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen (auch andere Compliance-Verstöße können hier gemeldet werden). Das Beschwerdeverfahren ist über unsere Homepage [EthicsPoint-Portal] öffentlich zugänglich. Hinweise können sowohl schriftlich als auch telefonisch erfolgen, im letzteren Fall stehen Übersetzer bereit. Auch anonyme Hinweise sind möglich. Gehen über dieses System Hinweise oder Beschwerden ein, werden diese von unserer Rechtsabteilung gesichtet und, so sie unter das LkSG fallen, an die Menschenrechtsbeauftragte und den Einkauf weitergeleitet. In Absprache zwischen der Menschenrechtsbeauftragten, der Geschäftsleitung und der Rechtsabteilung, wird eine Untersuchung eingeleitet, deren Prozess jeweils darauf abgestimmt ist, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen unmittelbaren oder einen mittelbaren Zulieferer handelt, und, sollten die Hinweise bestätigt werden können, mit der zuständigen Einkaufsabteilung ein Maßnahmenplan erstellt, der zur Behebung der begründeten Beanstandung führen muss.   

Wir versichern, dass Hinweisgebern, die in gutem Glauben geäußerte Bedenken melden, egal über welchen Kanal, kein Nachteil entstehen wird. Vergeltungsmaßnahmen gegen jeden, der ein Anliegen meldet, sind ein Verstoß gegen die Grundsätze unserer Organisation und werden nicht toleriert.

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt werden.

Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Darüber hinaus werden wir beginnend mit dem 1. Januar 2025 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach Schluss unseres Geschäftsjahres (Januar bis Dezember), bis zum 30. April, auf unserer Internetseite veröffentlicht und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung gestellt, und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen. Weitere Details hierzu werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.

Alle beschriebenen Maßnahmen werden mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit geprüft und kontinuierlich verbessert.

Als Geschäftsleitung einer Unternehmensgruppe, die sich den höchsten ethischen Werten verpflichtet fühlt, sehen wir uns in der Pflicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Geschäftspartner dazu zu ermutigen und darin zu unterstützen, die oben dargelegten Prinzipien in unseren geschäftlichen Aktivitäten zu leben. Lassen Sie uns miteinander daran arbeiten, dass diese Prinzipien nicht nur selbstverständlich sind, sondern Voraussetzung für jegliche Geschäftsbeziehung werden, die wir miteinander eingehen.